Veränderungen der Sehstärke
Alterssichtigkeit, Kurz- und Weitsichtigkeit sind die häufigsten Gründe einer Sehminderung
Im Laufe des Lebens ändert sich häufig die Sehstärke. Meist liegt das an einer Kurzsichtigkeit (Myopie), einer Weitsichtigkeit (Hyperopie), oder an einer Stabsichtigkeit (Astigmatismus). Ab der Mitte des Lebens benötigen die meisten Menschen eine Lesebrille, weil die Linse die Fähigkeit verliert, sich auf die Nähe einzustellen. Das nennt man Alterssichtigkeit (Presbyopie).
Die meisten Menschen haben eine Form dieser Fehlsichtigkeit. Leichte Fehlsichtigkeiten sind also die Norm und nicht die Ausnahme. Meist kann eine Fehlsichtigkeit mit einer Brille oder Kontaktlinsen sehr gut korrigiert werden.
Sehverschlechterungen, die nicht mit einer Brille verbessert werden können, haben manchmal andere medizinische Ursachen. In unseren Augenarztpraxen führen wir auf Wunsch eine umfassende Diagnostik durch, um im Anschluss die beste Behandlung der Sehstörung empfehlen zu können.
Therapie: Wie wird eine Fehlsichtigkeit behandelt?

Die einfachste und praktischste Lösung ist eine Brille mit individuell angepassten Sehstärke-Gläsern. Tagsüber eine große Hilfe, kann sie nachts einfach abgenommen werden. Auch bei kombinierten Fehlsichtigkeiten wie einer bestehenden Kurzsichtigkeit und einer neu auftretenden Altersweitsichtigkeit muss heute nicht mehr zwischen zwei Brillen hin- und hergewechselt werden (die Lösung: Gleitsichtbrille). Kontaktlinsen bieten gegenüber der Brille unter anderem den Vorteil, dass sie von anderen Menschen nicht oder kaum wahrgenommen werden.
Darüber hinaus besteht in der modernen Augenmedizin inzwischen die Möglichkeit, Fehlsichtigkeiten durch operative Eingriffe zu beheben oder zumindest zu verringern. Besteht ein großer Wunsch nach Brillenunabhängigkeit, so stehen verschiedene operative Verfahren zur Verfügung. Welche das sind und ob diese für Sie in Frage kommen, können wir nach individueller Diagnostik und Beratung mit Ihnen besprechen. Denn jede Operation birgt immer auch Risiken, die beachtet und eingeordnet werden müssen. Zudem dürfen diese Verfahren bei bestimmten Vorerkrankungen der Augen wie Störungen der Hornhaut, einem Glaukom oder einer Makulaerkrankung nicht durchgeführt werden.